Rechte und Pflichten der Mitglieder
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Die Mitglieder sind berechtigt an der Mitgliederversammlung teilzunehmen und Anträge zu stellen. Sie haben das aktive und passive Wahlrecht.
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Alle Mitglieder haben die Interessen und das Ansehen des Vereines zu wahren sowie die Vereinsstatuten und die Beschlüsse der Vereinsorgane zu beachten
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Die Mitglieder sind zur Zahlung der Mitgliedsbeiträge in der von der Mitgliederversammlung beschlossenen Höhe verpflichtet
Rechte und Pflichten der Mitglieder
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Die Mitglieder sind berechtigt an der Mitgliederversammlung teilzunehmen und Anträge zu stellen. Sie haben das aktive und passive Wahlrecht.
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Alle Mitglieder haben die Interessen und das Ansehen des Vereines zu wahren sowie die Vereinsstatuten und die Beschlüsse der Vereinsorgane zu beachten
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Die Mitglieder sind zur Zahlung der Mitgliedsbeiträge in der von der Mitgliederversammlung beschlossenen Höhe verpflichtet
Beendigung der Mitgliedschaft
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Die Mitgliedschaft endet durch Tod, - bei juristischen Personen durch Verlust der Rechtspersönlichkeit-, durch freiwilligen Austritt oder durch Ausschluss
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Der Austritt ist schriftlich dem Verein bekanntzugeben
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Die Mitgliederversammlung kann ein Mitglied auf Antrag des Vorstandes ohne Angabe von Gründen mit einer 2/3-Mehrheit der Anwesenden ausschließen