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Rechte und Pflichten der Mitglieder

  • Die Mitglieder sind berechtigt an der Mitgliederversammlung teilzunehmen und Anträge zu stellen. Sie haben das aktive und passive Wahlrecht.

  • Alle Mitglieder haben die Interessen und das Ansehen des Vereines zu wahren sowie die Vereinsstatuten und die Beschlüsse der Vereinsorgane zu beachten

  • Die Mitglieder sind zur Zahlung der Mitgliedsbeiträge in der von der Mitgliederversammlung beschlossenen Höhe verpflichtet

Rechte und Pflichten der Mitglieder

  • Die Mitglieder sind berechtigt an der Mitgliederversammlung teilzunehmen und Anträge zu stellen. Sie haben das aktive und passive Wahlrecht.

  • Alle Mitglieder haben die Interessen und das Ansehen des Vereines zu wahren sowie die Vereinsstatuten und die Beschlüsse der Vereinsorgane zu beachten

  • Die Mitglieder sind zur Zahlung der Mitgliedsbeiträge in der von der Mitgliederversammlung beschlossenen Höhe verpflichtet

Beendigung der Mitgliedschaft

  • Die Mitgliedschaft endet durch Tod, - bei juristischen Personen durch Verlust der Rechtspersönlichkeit-, durch freiwilligen Austritt oder durch Ausschluss

  • Der Austritt ist schriftlich dem Verein bekanntzugeben

  • Die Mitgliederversammlung kann ein Mitglied auf Antrag des Vorstandes ohne Angabe von Gründen mit einer 2/3-Mehrheit der Anwesenden ausschließen

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